Im Rahmen einer Hausratversicherung sind Kellerräume nur dann mitversichert, sofern kein fremder Dritter Zutritt hat. Dies bedeutet, dass der Keller eines Einfamilienhauses grundsätzlich über die Hausratversicherung geschützt ist. Handelt es sich aber einen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses, so ist dieser nur mitversichert, wenn der Raum verschlossen und somit einbruchsicher ist. Versäumt der Versicherte es den Kellerraum zu schützen, so ist die Versicherung von Ihrer Leistungspflicht gänzlich befreit.
Auch wenn die Grundfläche des Kellerraums keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Wohnfläche findet, welche der Beitragsberechnung dient, so ist er und sein Inhalt trotzdem über die Hausratversicherung geschützt. Wird der Kellerraum aber nicht als Lagerfläche, sondern als Nutzfläche (z.B. als Partyraum, Hobbyraum oder Wohnraum genutzt), so wird die Grundfläche ebenfalls in die Kalkulation einbezogen.
Denken Sie daran, dass auch ihr Keller geschützt werden sollte – unser Tarifcheck hilft Ihnen die passende Versicherung zu ermitteln.