Schäden welche im Zuge von inneren Unruhen entstehen sind grundsätzlich von der Haftung der Hausratversicherung ausgeschlossen.
Man spricht von inneren Unruhen, sobald eine große Menschenmesse die öffentliche Ordnung aus dem Gleichgewicht bringt und diese stört, da es in der Regel dabei zu gewaltreichten Auseinandersetzungen und nicht unerheblichen Schäden kommt. Wird im Zuge dieser inneren Unruhen Hausrat beschädigt, so steht die Hausratversicherung nicht für den Schaden ein, da es sich hierbei, ebenso wie beim Krieg, um einen Ausschlusstatbestand handelt.