Gesetz dem Fall, dass die eigene Wohnung oder das Haus nach eintreten eines Schadensfalls für ungewisse Zeit nicht mehr bewohnbar ist, so kann der Versicherte im Rahmen der Hausratversicherung die Kosten vom Versicherungsunternehmen verlangen. Zu beachten ist hierbei, dass der Zeitraum auf 100 Tage begrenzt wird, danach sind die Kosten vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Selbstverständlich darf man sich nicht einfach in einem Luxushotel einquartieren, da die Kosten pro Übernachtung nicht höher als ein Prozent der Versicherungssummer sein dürfen. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch spezielle Tarife an, bei denen sich der Versicherte nicht an die ein Prozentregel zu halten hat.
Unterschätzen Sie nicht wie schnell es zu einem solchen Schadensfall kommen kann – die passende Hausratversicherung sorgt für ein Dach über dem Kopf, unser Tarifvergleich hilft Ihnen den passenden Tarif zu finden.