Bei der Haushaltsglasversicherung handelt es sich um eine Form der Glasversicherung, welche im privaten Bereich üblicherweise in die Hausratsversicherung integriert wird.
Im Rahme dieser Versicherung sind nicht nur die Fenster und Gläser einen Einfamilienhauses oder der Wohnung versichert, sondern auch Glasflächen an und in Möbelstücken. Versichert ist aber nur der Glasbruch, anderweitige Beschädigungen (Erblinden, Zerkratzen etc.) sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Folgende Gegenstände aus Glas sind mitversichert:
- Fensterscheiben
- Türverglasungen
- Glasbausteine
- Cerankochfelder
- Lichtkuppeln
- Spiegel
- Duschkabinen etc.
Ausgeschlossen sind Schäden an Hohlgläsern (Weingläser, Biergläser, Glühbirnen, Leuchtröhren).
Die Versicherungsunternehmen leisten einen sogenannten Naturalersatz, welche auch die Kosten für die Lieferung und den Einbau trägt. Nicht nur die Kosten für den Schaden werden vom Versicherer getragen, sondern auch alle Zusatzkosten, welche anfallen können. Dies können Kosten für Notverglasungen, Entsorgung, Einbau etc. sein. Beim Austauschen von Scheiben werden oftmals Maler- und Tischlerarbeite notwendig, deren Kosten ebenfalls von der Versicherung getragen werden.
Eine Glasversicherung ist eine nützliche Ergänzung zur Hausratversicherung – unser Online Tarifcheck hilft Ihnen bei der Suche nach dem passenden Angebot.