Hagel

Durch Hagel verursachte Schäden, deren Ursache Naturgewalten sind, gelten in der Hausratversicherung als Elementarschaden und sind mitversichert.

Diese Schäden sind in der Regel nicht unerheblich, da es oft zu Folgeschäden kommt. Beispielsweise kann starker Hagel einen Schaden an der Bedachung eines Hauses verursachen, sodass Regenwasser in das Hausinnere geraten kann und es zu Schäden am Hausrat kommt. Verursacht der Hagel einen Fensterbruch, so ist dieser nur in der Hausratversicherung mitversichert, wenn dies ausdrücklich in der Police festgeschrieben steht (meist mit einem Zusatzbeitrag verbunden) oder eine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen wurde. Für den Fall, dass nur eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde, werden zwar die Folgeschäden durch das Versicherungsunternehmen ersetzt, der Schaden an dem Fenster hingegen ist nicht mitversichert.

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