Grundwasser

Schäden die durch Grundwasser verursacht werden, sind im Gegensatz zu Leitungswasserschäden nicht in die Hausratversicherung eingeschlossen. Verursacht steigendes Grundwasser eine Überflutung des Kellers, so ist die Hausratversicherung nicht für den entstandenen Schaden leistungspflichtig.

Versicherungsausschlüsse gelten auch, wenn es zu Grundwasserschäden kommt, welche durch Erdsenkungen, Erdrutsche, Schnee, Hochwasser etc. verursacht werden. Sollten Sie zusätzlichen Schutz für diese Risiken verlangen, so sollten Sie Ihre Versicherung darauf ansprechen.

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Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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