Glasversicherung

In der Hausratversicherung werden Glasbruchschäden nur dann von den Versicherungsunternehmen übernommen, wenn sie durch eine grundsätzlich versicherte Gefahr wie z.B. einem Brand oder einem Sturz verursacht werden. Wenn ein Sturm beispielsweise einen Dachziegel lockert und der ein Fenster beschädigt und zu Bruch bringt, so steht der Versicherer für den entstehenden Schaden ein.

Sollten Sie in Ihren Wohnräumen über viele und große Glasflächen verfügen, so empfiehlt sich eine Glasbruchversicherung. Kommt es zu einer Beschädigung an einer der versicherten Objekte (z.B. Fenster, Aquarium, Möbel etc.) so spielt es keine Rolle was die Ursache des Schadens war, da er stets reguliert wird, sofern er nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Prüfen Sie jedoch, ob Ihr Versicherer auch kostbare Glasflächen, welche künstlerisch gestaltet wurden und Cerankochfelder mitversichert um nicht Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben.

Glasbruch ist nicht selten der Fall – schützen Sie sich und erweitern Sie Ihre Hausratversicherung um eine Glasbruchversicherung, unser Tarifcheck deckt mögliche Potentiale auf.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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