Gewerblich genutzte Räume

Die Vielzahl der Versicherungsunternehmen schließt die Nutzung von gewerblich genutzten Räumen strikt aus, da sie nicht zu den Wohnräumen zählen und sie somit nicht von der Hausratversicherung geschützt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei jedoch das heimische Arbeitszimmer, sodass der Inhalt eines Raumes, den ein Lehrer zur Vorbereitung seines Unterrichts oder zur Durchsicht von Klassenarbeiten nutzt, über die Hausratversicherung geschützt. da es nicht als gewerbliche Nutzung betrachtet wird.

Wünscht ein Versicherungsnehmer Schutz für seine gewerblich genutzten Räume, so bedarf es einer separaten Geschäftsversicherung, welche die strikte Trennung von privaten und gewerblich genutzten Wohnräumen gestattet. Der Versicherungsumfang erstreckt sich bei der Geschäftsversicherung nicht nur auf Arbeitsmaschinen, Materialien sowie der Betriebsausstattung, sondern schützt auch Vorräte, welche in der Hausratversicherung grundsätzlich ausgeschlossen sind.

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