Als gemeiner Wert bezeichnet man im Versicherungswesen den Bruttowert inklusiver sämtlicher Steuern eines Objektes, den man, abhängig vom Zustand und der Beschaffenheit, noch beim Verkauf erzielen könnte. Keine Berücksichtigung bei der Bewertung finden hierbei emotionale oder persönliche Werte die mit dem Objekt in Verbindung gebracht werden – die Bewertung findet nach rein objektiven Kriterien statt.
In der Regel leistet der Versicherer dem Versicherten im Rahmen der Hausratversicherung zwar den Neuwert, kann der Gegenstand jedoch nicht mehr im Haushalt genutzt werden, wird lediglich der gemeine Wert erstattet.
Kommt bei einem Wasserschaden eine geerbte wertlose Vase mit hohem emotionalem Wert zu Bruch, so wird die Versicherung lediglich den dafür am Markt zu erzielenden Verkaufspreis erstatten.
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