Bei der gebündelten Versicherung werden zwei komplett voneinander unabhängige Versicherungsverträge in einer Police (Versicherungsschein) dokumentiert und niedergeschrieben. Eine Besonderheit der gebündelten Versicherung ist, dass es sich um zwei rechtlich eigenständige Verträge handelt, für die eine jeweilige Prämie gezahlt wird und sie somit unabhängig voneinander gekündigt werden können.
Als Gegenbeispiel gibt es die kombinierte Versicherung, bei der mehrere Gefahren in einem einzigen Bedingungswerk versichert werden, nur ein Versicherungsschein vorliegt und nur je ein Antrag eingereicht wird, nur eine Prämie bezahlt wird und sie somit nur gemeinsam gekündigt werden können.
Als klassische Beispiele für gebündelte Versicherung gelten die Kombinationen von Hausrat- und Glasversicherung bzw. der Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.
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