Üblicherweise verläuft die Berechnung der Gebühren – unabhängig von der Versicherungsart – bei allen Anbietern gleich. Dem in Promille ausgewiesenen Tarifbeitrag werden, je nach Art und Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes, Zuschläge für bestimmte Gefahren berechnet. Ganz gleich ob es sich um potentielle und ungleich höhere Risiken hinsichtlich Feuerschäden, Überspannungsschäden oder Diebstahlschäden handelt, können Aufschläge berechnet werden. Zuschläge können aber auch berechnet werden, wenn ein Versicherungsnehmer eine Anhebung der Deckungssummen wünscht.
Üblicherweise werden neben den Zuschlägen auch Gebühren für die Erstellung einer Police (bis 1,50 Euro), Hebegebühren (Gebühren für die Erhebung von Folgebeiträgen bis 0,50 Euro) sowie Nachtragsgebühren bei Änderungen der Police (bis 1,50 Euro) erhoben.
Jedoch gewähren die Versicherungsunternehmen aber auch Rabatte wenn man sich längerfristig an das Unternehmen bindet, eine Selbstbeteiligung im Schadenfallvereinbart, eine Alarmanlage installiert oder Sicherheitsfenster verbaut.
Bei Abschluss einer Glasversicherung liegen der Berechnung Kriterien wie der gesamten Glasfläche, der Wohnfläche oder einer Pauschale zu Grunde.
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