Sämtliche Fenster und Scheiben in und an einem Gebäude werden im Versicherungswesen als Gebäudeverglasung betrachtet. Es spielt dabei keine Rolle ob es sich um Glas- oder Kunststoffscheiben handelt. Schäden an der Gebäudeverglasung werden nicht von der Hausratversicherung getragen.
Versicherungsnehmer die sich vor den Risiken solcher Schäden schützen wollen müssen Ihre Hausratversicherung um eine Glasbruchversicherung erweitern, welche mit einem Zusatzbeitrag berechnet wird. Diese Zusatzversicherung schützt dann auch bei Glasschäden am Aquarium oder Möbeln, welche Glas beinhalten bzw. vor Schäden an einem Ceranfeld.
Erweitern Sie Ihre Hausratversicherung nach Belieben – unser Tarifcheck hilft Ihnen dabei.