Bei Gebäudebestandteilen handelt sich um keine der in der Hausratversicherung mitversicherten Gegenstände und Dinge, da es für diese einer speziellen Wohngebäudeversicherung bedarf, welche im Schadensfall jedoch einen wollumfänglichen Schutz bietet.
Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch an, bestimmte Gebäudebestandteile wie z.B. Vertäfelungen, sanitäre Anlagen, Teppichböden etc., welche vom Versicherungsnehmer auf eigene Kosten angeschafft wurden, gegen Zahlung eines Zusatzbeitrage mit in die Hausratversicherung zu integrieren. Darunter fallen auch bauliche Veränderung wie der Einbau einer neuen Küche, dem Verlegen von Laminat- oder Parkettböden etc.
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