Um eine Garage und deren Inhalt mit über die Hausratversicherung zu schützen muss dieses sich in der Nähe des bewohnten Wohnraumes, welcher versichert ist, befinden. Sinn und Zweck dessen ist, dass die Garage sich in Sicht- und Hörweite des Versicherungsnehmers befindet, damit dieser einen Überwachungsschutz leisten kann. Eine der Hauptvoraussetzungen ist hierbei, dass die Garage ausschließlich privat genutzt wird.
Die Garage muss sich nicht zwangsläufig auf demselben Grundstück wie das versicherte Hauptobjekt befinden, sodass sie auch auf dem Nachbargrundstück sein kann, der Versicherte muss sie lediglich überwachen können.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil den Beschluss gefasst, dass unter „Nähe“ eine wirklich geringe Entfernung verstanden wird und keine Entfernung von mehreren Hundert Metern.
Schützen Sie nicht nur Ihren Wohnraum, sondern auch Ihre Garage. Machen Sie noch heute den Tarifcheck und klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Garage mit über die Hausratversicherung versichert ist.