Bei Abschluss einer Hausratversicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel einen Fragenkatalog wahrheitsgemäß beantworten, damit der Versicherer das Versicherungsrisiko festlegen kann, welches die Grundlage zur Beitragsberechnung ist.
Sollten sich die Gefahren für den Hausrat nach Abschluss einer Hausratversicherung jedoch erhöhen, so müssen diese dem Versicherer unmittelbar in Schriftform mitgeteilt werden. Folglich wird es zu einer Neubewertung des Versicherungsrisikos und somit einer Beitragsanpassung kommen.
Nun stellt sich die Frage wann von einer solchen Gefahrerhöhung die Rede ist. Allgemein lässt sich sagen, dass ein neuer Umstand eintreten muss. Sollte der versicherte Wohnraum z.B. für mehr als 60 Tage unbewohnt sein oder eine Umbaumaßnahme durchgeführt werden (Vergrößerung des Wohnraumes), so kann die Gefahr eines Schadenseintritts erhöht werden. Sollte z.B. eine Sicherungsmaßnahme wie einem Fenstergitter, welche zu Versicherungsbeginn installiert war, ohne Absprache entfernt werden, so kann die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall von Ihrer Leistungspflicht befreit werden.
Um stets auf der sicheren Seite zu stehen, sollte jede Veränderung die den versicherten Hausrat in irgendeiner Weise beeinträchtigen kann dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.
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