Im Haftungsumfang der Hausratversicherung sind durch Frost verursachte Schäden an Installationen, welche Leitungswasser führen, mitversichert. Dies können beispielsweise Toilettenbecken, Duschwanne oder auch Waschbecken sein bzw. aber auch Frost- und Bruchschäden an der Zu- und Ableitungsrohren sein.
Frostschäden kommen durch Temperaturen um und unterhalb des Gefrierpunktes zustande, sodass Wasser in den Leitungen gefriert, es sich ausdehnt und zu einem Platzen der Rohre und Leitungen führt. Die Hausratversicherung steht für sämtliche Schäden an Anlagen ein, die vom Mieter bzw. dem Eigentümer genutzt werden.
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