Fremdes Eigentum

Die Hausratversicherung steht auch für Schäden und Verluste an fremdem Eigentum ein, sofern diese in den eigenen versicherten Wohnräumen passieren. Zu beachten ist, dass es sich dabei um verschiedenartige Gegenstände handeln kann, die dem Versicherten zur kurzfristigen Nutzung geliehen und überlassen wurden.

Achten Sie darauf, dass zum Beispiel auf Raten finanzierte Gegenstände erst nach Bezahlung der letzten Rate in das Eigentum des Käufers übergehen, aber bereits vorher eines Versicherungsschutzes bedürfen. Wenn man beispielsweise einen neuen großen Flachbildfernseher finanziert, gehört dieser bis zur Leistung der letzten Rate dem Verkäufer bzw. der finanzierenden Bank. Wird der Fernseher nun vor der vollständigen Bezahlung beschädig oder zerstört, muss der Käufer die Raten weiterhin bezahlen.
Abschließend lässt sich sagen, dass fremde Eigentümer in der Regel durch die Hausratversicherung geschützt sind.

Unser Tarifcheck hilft Ihnen Ihren Hausrat, aber auch geliehene Eigentümer zu schützen.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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