In der Hausratversicherung bezeichnet man Schäden, welche nicht direkt auftreten, als Folgeschäden. Hierbei liegen der Zeitpunkt der Ursache und der Wirkung auseinander, sodass ein gewisser Zeitraum vergeht ehe der Schaden messbar wird.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Wasserschaden auftritt und als Folge ein Teil des Hausrats durch die Nässe zu Schaden kommt. In den meisten Fällen wird der entstandene Schaden durch die Hausratversicherung ersetzt, jedoch ist bei Vertragsabschluss darauf zu achten, welche Folgeschäden durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Diese sollten schriftlich in der Police festgehalten werden um spätere Rechtsstreite zu vermeiden, da ein Folgeschaden durch einen Blitzeinschlag oft als Überspannungsschaden betrachtet wird, welcher im Rahmen der normalen Hausratversicherung nicht mitversichert ist.
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