Feuer

Irrtümlicherweise assoziiert man mit einem Feuer oftmals einen Wohnungs- oder Hausbrand, jedoch beschreibt ein Feuer in der Hausratversicherung einen Brand, welcher z.B. durch das Verlassen eines bestimmten Herdes entsteht. Dies können ein Backofen, Herd, ein Bügeleisen, eine Kerze etc. sein.

Die versicherungsrelevante Definition von „Feuer“ lautet:

„Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist, oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Löst z.B. ein Blitz eine Feuer aus, in dem er in einen Baum einschlägt und das Haus fängt an zu brennen, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

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