Fahrrad(diebstahl)

Im Rahmen einer Hausratversicherung sind Schäden oder Diebstähle an Fahrrädern bei einem Einbruch mitversichert. Voraussetzung hierbei ist, dass sich das Fahrrad in der Wohnung, dem Keller, einer Garage oder einem abgeschlossenen Fahrradraum befindet, sodass es als beweglicher Hausrat in der Police abdeckt ist.

In der Praxis sieht es hingegen so aus, dass Fahrräder in der Regel Diebstählen in der Öffentlichkeit zum Opfer fallen und diese Form der Entwendung nur von sehr wenigen Versicherungsunternehmen ersetzt wird. Um sich vor einem solchen Fahrraddiebstahl zu schützen bedarf es der ausdrücklichen Aufnahme einer Fahrradversicherung in der Police und obendrein muss das Fahrrad mit einem Schloss gesichert sein, wobei es durchaus gängig ist, dass die Versicherer die Qualität und Sicherheitsstufe des Schlosses vorschreiben.

Wird ein gestohlen gemeldetes Fahrrad nach Zahlung der Entschädigung gefunden, so gehört es dem Versicherungsanbieter, jedoch wird es meist den Versicherungsnehmern zurückgegeben um bürokratischen Aufwand zu sparen.

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Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
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