Einwirkungsschäden

Sollte ein Schaden am versicherten Hausrat von einer oder mehreren Gefahren direkt beschädigt werden, so bezeichnet man dies im Rahmen der Hausratversicherung als sogenannten Einwirkungsschaden.

Wenn ein Feuer die Einrichtung eines Wohnhauses beschädigt oder ein Sturm ein Dach abdeckt, ist dies solch ein Fall. Ursache und Wirkung sind stets unmittelbar aufeinander zurückzuführen und fallen zeitlich zusammen. Sie passieren quasi zeitgleich und sind somit das Gegenteil eines Folgeschadens.

Zerstörte Teile des Hausrates in Folge eines Einwirkungsschadens werden von der Hausratversicherung ersetzt. Werden Gegenstände lediglich beschädigt, so werden die Reparaturkosten von der Versicherung getragen, sofern diese nicht höher sind als der Neuwert. Handelt es sich um größere Beschädigungen wird in der Regel ein Gutachter eingeschaltet, der den Schaden bewertet und sein Fachurteil abgibt, auf dessen Basis eine Entscheidung seitens der Versicherung gefällt wird.

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Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
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