Einrichtung

Im Gegensatz zu einer Gebäudeversicherung, bei der ein Haus bzw. eine Wohnung versichert wird, sind im Rahmen einer Hausratversicherung sämtliche sich in dem Wohnraum befindlichen Gegenstände versichert. Somit ist auch die Einrichtung in den Wohnräumen mitversichert und geschützt.

Der Großteil der Versicherungsunternehmen definiert die Einrichtung als Möbel, Hifi-Anlagen, Geschirr, TV-Geräte, Hand- und Badetücher, aber auch Konsum- und Verbrauchsgütern zum Essen Putzen. Alles in Allem lässt sich sagen, dass im Falle eines Schadens, welches beispielsweise durch ein Feuer entstanden ist der Schaden an der gesamten Einrichtung, abhängig von der Deckungssumme, ersetzt wird.

Sollte dem Versicherten nachgewiesen werden, dass er den Schaden mutwillig oder fahrlässig verursacht hat, ist die Versicherungsgesellschaft von der Leistungspflicht befreit.

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