Im Gegensatz zu dem einfachen Diebstahl zählt der Einbruchdiebstahl zu den mitversicherten Gefahren im Rahmen der Hausratversicherung, sodass entwendete und beschädigte Gegenstände im Zuge eines Einbruchs (in verschlossene Wohnräume), von dem Versicherungsunternehmen ersetzt werden.
Werden jedoch ungesicherte Gegenstände wie z.B. Gartenmöbel von einer Terrasse entwendet, so fallen solche Schäden nicht in den Leistungsbereich der Hausratversicherung, können jedoch optional gegen eine Zusatzzahlung mit in die Police aufgenommen werden.
Der entstandene Schaden durch den Einbruchdiebstahlt wird bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungsgrenze von der Versicherung ersetzt. Zusatzkosten, welche im Rahmen des Einbruchs anfallen (z.B. Reparaturen von Fenstern, Schlösser oder Türen) werden ebenso wie Vandalismusschäden von dem Versicherer ersetzt.
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