Im Rahmen der Hausratversicherung werden Schäden bzw. Verluste von Edelsteinen in der Regel pro Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 1500 Euro ab. Aufgehoben wird diese Haftungsgrenze nur dann, wenn die Wertgegenstände in einem mehrwandigen Tresor mit einem Gewicht von mindestens 200 kg oder einem in der Wand eingemauerten Stahlschrank mit mehrwandiger Tür aufbewahrt werden. Ist dies der Fall, werden die Edelsteine ebenso wie Perlen, Gold, Platin Silber und andere Schmuckstücke in die Kategorie der Wertsachen eingeordnet und bewertet. Die Entschädigung der Gegenstände im Falle eines Einbruchdiebstahls ist auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt, welche jedoch optional gegen Zahlung eines höheren Versicherungsbeitrages angehoben werden kann.
Sollte der Versicherungsnehmer im Besitze vieler Wertsachen sein, so ist es empfehlenswert zusätzlich zu der Hausratversicherung eine Valorenversicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass dem Versicherten die o.g. Wertsachen durch einen Raub in der Öffentlichkeit entwendet werden (z.B. Entreißen der Handtasche beim Spazierengehen), steht die Hausratversicherung ebenfalls für den Schaden ein.
Schützen Sie sich und Ihre Wertsachen und vergleichen Sie direkt unterschiedliche Hausratversicherungen.