Die Gefahr des Diebstahls ist in der Hausratversicherung mitversichert, wobei oftmals zwischen einem einfachen Diebstahl und dem Einbruchdiebstahlt differenziert wird.
Wird einem Dritten der Diebstahl ohne ein Hindernis ermöglicht, sodass er leicht Zugriff auf das Diebesgut hat, so ist die Rede von einem einfachen Diebstahl. Trick- und Taschendiebstähle, Diebstahl von sich auf der Wäscheleine befindender Wäsche, aber auch einem nicht abgeschlossenen Fahrrad fallen unter diese Kategorisierung und gelten als nicht versicherte Sachverhalte, wohingegen der Versicherte gegen Einbruchdiebstahl im Rahmen der Hausratversicherung geschützt ist.
Ein Einbruchdiebstahl hingegen ist gebäudegebunden, sodass ein Einbruch in ein versichertes Gebäude stattfinden und ggf. ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden muss.
Der Diebstahl eines Fahrrads z.B. ist nicht im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt, jedoch bieten nahezu alle Versicherungen die optionale Einschließung und Erweiterung der versicherten Gegenstände an, was in der Regel eine Beitragserhöhung mit sich bringt.
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