Dampfheizung

Im Rahmen der Hausratversicherung sind Leitungswasserschäden mitversichert. Wasser, welches aus einer Dampfheizung austritt ist somit ebenfalls mitversichert, da es in der Versicherungsbranche ebenfalls als Leitungswasser definiert wird und somit im Schadenfall einen Leitungswasserschaden darstellt.

Als Leitungswasserschaden werden Schäden bezeichnet, bei denen Wasser bestimmungswidrig aus einem Gerät oder einer Leitung austritt. Ebenso verhält es sich bei einer Dampfheizung welche ungewollt Wasser(dampf) verliert und einen Schaden verursacht. Selbstverständlich darf der Schaden nicht fahrlässig herbeigeführt werden, da der Versicherer ansonsten von seiner Leistungspflicht befreit wird.

Ausnahmen bilden Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Heizkessel, da diese nicht fest mit einem Rohrleitungssystem verbunden sind und somit der Wasserdampf in diesem Fall nicht in der Hausratversicherung mitversichert ist.

Auch wenn die Dampfheizung keine zeitgemäße Heizungsart mehr ist, empfehlen wir den Vergleich einer Hausratversicherung – Sie sind nur noch einige Klicks von unserem Vergleichsangebot entfernt.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering