Briefmarken

Im Sinne der Hausratversicherung zählen Briefmarkensammlungen zu den Wertsachen im Hausrat. Somit unterliegen sie auch der Entschädigungsgrenze, die für alle Wertsachen gilt. Üblicherweise ist die Entschädigungsgrenze auf 1500 Euro je Versicherungsfall begrenzt, sofern die Wertsachen nicht in einem in einem Tresor bzw. einem mehrwandigem Stahlschrank mit einem Gewicht von mindestens 200 kg oder einem Wandsafe mit mehrwandiger Tür deponiert werden.

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