Boote

Sollten Sie Besitzer eines Wasserfahrzeuges sein, so ist dieses in der Regel nicht über Ihre Hausratversicherung geschützt und mitversichert, wobei Surfgeräte, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote samt Motor hier eine Ausnahme bilden, sofern sie nur privat genutzt werden.

Gegen Zahlung eines Mehrbeitrages kann die gewerbliche Nutzung mit in die Hausratversicherung eingebunden werden. Dies empfiehlt sich beispielweise, wenn ein Versicherungsnehmer Segel- oder Surfunterricht gibt und dafür sein eigenes Surfbrett oder Segelboot nutzt. Anders verhält es sich, wenn er Wasserfahrzeuge gegen Zahlung vermieten will – dies ist nicht möglich.

Unser Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach der für Sie passenden  Hausratversicherung.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
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