Sofern ein Bodenraum allein genutzt wird und somit keinen Gemeinschaftstraum darstellt, gilt er als in der Hausratversicherung mitversicherter Versicherungsort.
Dies bedeutet, dass der Versicherte dafür Sorge zu tragen hat, dass keine fremden Personen (z.B. Nachbarn aus der Wohneigentümergemeinschaft) Zugang zu dem Bodenraum haben.