Im Rahmen der Hausratversicherung bezeichnet man den Übergang eines Blitzes auf Sachen als Blitzschlag. Führt dieser Blitzschlag zu einem Feuern, so wird der daraus entstehende Schaden als Brandschaden ersetzt. Ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert ist der „kalte Schlag“, welcher zu Trümmer- und Sengschäden führt. Schlägt ein Blitz beispielsweise in eine Baumkrone ein, welche anschließend die Gartenmöbel oder die Markise beschädigt, so wird der Schaden von der Hausratversicherung reguliert, da dies als „mittelbarer Schaden“ gilt.
In der Hausratversicherung sind somit folgende Schäden mitversichert:
- Ein Brand der durch einen Blitzschlag ausgelöst wird (zündender Blitzschlag)
- Herabfallende Gegenstände, welche durch einen Blitzschlag ausgelöst werden und Schäden an versichertem Hausrat verursachen (kalter Blitzschlag)
- Wenn ein Blitz z.B. einen Teppich ansengt (Sengschäden)
- Wenn der Luftdruck eines Blitzschlages die Fenster zerstört und weiteren Hausrat beschädigt
Nicht mitversichert sind in der Regel sogenannte Überspannungsschäden, welche oftmals die Folge eines Blitzschlags sind. Dabei kommt es oft zu Schäden an Elektrogeräten aller Art in der Wohnung oder dem Haus. Oft betroffen sind dabei Hifi-Anlagen, Computer, Kühlschränke etc. Von daher empfiehlt es sich diese Schäden gegen Zahlung es eines Zusatzbeitrages mit in die Hausratversicherung zu integrieren und sich selbst zu schützen. Vorbeugend und hilfreich ist es auch, wenn man teure Elektrogeräte selbst schützt, in dem man sie mit einem Mehrfachstecker mit eingebautem Überspannungsschutz anschließt.
Eine gute Hausratversicherung spart Ihnen im Ernstfall viel Ärger und Geld. Gehen Sie kein Risiko ein und machen Sie noch heute den Tarifvergleich.