Bewegungskosten

Im Rahmen der Hausratversicherung übernimmt der Versicherer die Kosten für Schäden an Gegenständen und Dingen, welche sich im Haushalt befinden. Jedoch können auch weitere Schäden bezahlt werden, sofern sie im Zusammenhang zu dem entstandenen Versicherungsfall stehen.

Die Rede ist beispielsweise von sogenannten Schutz- und Bewegungskosten, vorausgesetzt diese sind in der Hausratversicherung beinhaltet. Kommt es zu einem Schaden an den Wasserleitung eines Versicherungsnehmers und kann dieser nur behoben werden, wenn beispielsweise eine Küche ab- und wieder aufgebaut wird, so nennt man die erstattungsfähigen Kosten die anfallen Bewegungskosten.

Allgemein lässt sich sagen, dass die Bewegungs- bzw. Schutzkosten anfallende Kosten beschreiben, die bei Behebung eines in der Hausratversicherung mitversicherten Schadens entstehen.

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