Bewachungskosten

Wenn nach einem Einbruch oder einem Brand Türen und Fenster beschädigt sind und Schlösser nicht mehr nutzbar sind sodass ein Eindringen in die Wohnräume nicht verhindert werden kann, so deckt die Hausratversicherung nicht nur die Sachschäden ab, sondern trägt auch die Kosten für die Bewachung um weitere Schäden wie Plünderung zu unterbinden.

Meist sind diese Bewachungskosten mit einer Zusatzklausel in der Hausratversicherung verbunden, sodass man eine Zusatzprämie zahlen muss.

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