Sofern Wasser bestimmungswidrig aus den Zu- und Abwasserleitungen austritt, sind damit verbundene Schäden in der Hausratversicherung mitversichert. Als bestimmungswidrig bezeichnet man das Auslaufen von Wasser an nicht dafür gedachten Stellen bzw. wenn keine Verwendung dafür vorliegt. Folglich bedeutet das, dass das Leitungswasser unbeabsichtigt austritt z.B. aus einer undichten Heizung.
Wird jedoch ein Schaden durch Plansch- oder Reinigungswasser verursacht, so ist die Hausratversicherung nicht leistungspflichtig.