Wenn sich ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd aus eigener Kraft ausbreiten kann, so liegt im Sinne der Hausratversicherung ein Brand vor. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflamme, Feuerzeuge, Glut etc. gehören zu den sogenannten bestimmungsgemäßen Herden.
Ein Beispiel für einen Brand durch das Verlassen eines bestimmungsgemäßen Herdes ist, wenn man eine Kerze unbeobachtet brennen lässt, diese umfällt und einen Teppich in Brand steckt und sich das Feuer ausbreitet und einen Brand entfacht.
Kommt es hingegen zu einem Feuer, weil die Sonne auf eine Lupe leuchtet und diese als Brennglas dienend eine Zeitung in Brand setzt, so spricht man von einem Brand ohne bestimmungsgemäßen Herd.
Schützen Sie sich vor möglichen Feuerschäden und informieren Sie sich noch heute über eine Hausratversicherung – unser Tarifvergleich hilft Ihnen.