Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Räume werden in der Police erwähnt und aufgelistet. Üblicherweise genießen nicht nur die Wohnräume, sondern auch die Kellerräume sowie Dachböden den Versicherungsschutz. Des Weiteren sind auch Nebengebäude, welche sich auf demselben Grundstück befinden, mitversichert. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Räume privat und von einer Person, welche mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, genutzt werden.
Handelt es sich jedoch um gewerblich oder beruflich genutzte Räumlichkeiten, so bedarf es einer Geschäftsversicherung um sich vor möglichen Schäden zu schützen, da die Hausratversicherung nicht für Schäden aufkommt. Besondere Achtung gilt einem steuerlich angesetzten Arbeitszimmer in den privaten Wohnräumen, da dies ebenfalls zu den beruflichen Räumen gezählt wird.
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