Berufliche Räume

Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Räume werden in der Police erwähnt und aufgelistet. Üblicherweise genießen nicht nur die Wohnräume, sondern auch die Kellerräume sowie Dachböden den Versicherungsschutz. Des Weiteren sind auch Nebengebäude, welche sich auf demselben Grundstück befinden, mitversichert. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Räume privat und von einer Person, welche mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, genutzt werden.

Handelt es sich jedoch um gewerblich oder beruflich genutzte Räumlichkeiten, so bedarf es einer Geschäftsversicherung um sich vor möglichen Schäden zu schützen, da die Hausratversicherung nicht für Schäden aufkommt. Besondere Achtung gilt einem steuerlich angesetzten Arbeitszimmer in den privaten Wohnräumen, da dies ebenfalls zu den beruflichen Räumen gezählt wird.

Unser Tarifcheck hilft Ihnen die richtige Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering