Beitragserhöhung

Auf Grund stetiger Veränderungen hinsichtlich der Haftungsbestimmungen und Gesetzen steht es nicht aus, dass Versicherungsunternehmen die Prämiensätze für beispielsweise eine Hausratversicherung fortlaufend anpassen müssen. Dies kann sowohl zu Ihrem Vorteil, als auch Ihrem Nachteil sein. Diese Anpassung der Beiträge kann jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres veranlasst werden. Falls sich die Anpassung nachteilig für den Versicherungsnehmer verläuft und erhöht wird, so steht es ihm frei das bestehende Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kenntnis über die Erhöhung der Versicherungsprämie zu kündigen.

Die Absicht und der Sinn hinter dieser Beitragsanpassungsklausel ist die stetige Wahrung des Verhältnisses von Leistung zu Gegenleistung, denn die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet Kostensenkungen an die Kunden weiterzugeben aber auch steigende Kosten auf die Versicherungsbeiträge umzulegen.

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