Im Rahmen der Hausratversicherung wird Bargeld ebenso wie Guthaben auf einer Geldkarte zu den Wertsachen gezählt. Im Falle eines Einbruchs bietet die Hausratversicherung nur einen geringen Schutz, da gewöhnliche Versicherungsunternehmen eine maximale Erstattung von 1500 Euro leisten. Des Weiteren wird Bargeld zu den Wertsachen gerechnet, welche insgesamt höchstens 20 % der gesamten Schadensumme ausmachen dürfen. Diese Begrenzung der Haftung entfällt wenn Bargeld in einem Tresor bzw. einem mehrwandigem Stahlschrank mit einem Gewicht von mindestens 200 kg oder einem Wandsafe mit mehrwandiger Tür deponiert wird.
Sollten Sie oft höhere Summen Bargeld zu Hause haben, so empfiehlt es sich zusätzlich zu der Hausratversicherung eine Valorenversicherung abzuschließen. Diese kostet zwar einen Zusatzbeitrag, sorgt aber im Schadenfall für optimalen Schutz.
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