Die Hausratversicherung hat sehr strenge Vorgaben was die Auszahlung der Entschädigung angeht, sodass sie den Schaden innerhalb von zwei Wochen bezahlen muss. Kommt es zu Verzögerungen hinsichtlich der Zahlung werden Zinsen berechnet. Die Frist von zwei Wochen beginnt mit Kenntnisnahme der Versicherung von dem Schaden.
Vergeht ein Monat nach Anzeige des Schadensfalls, so werden Zinsen für das Versicherungsunternehmen fällig. Als Zinssatz wird stets der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank zur Orientierung herangezogen und wir um 1 % reduziert. Der Zinssatz liegt somit zwischen vier und sechs Prozent. Sollte das Versicherungsunternehmen auch einen Monat nach Meldung des Schadensfalls keine Zahlung vereinbart, kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung verlangen.
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