Ausschlüsse

Ausschlüsse von der Hausratversicherung gelten prinzipiell für folgende Schäden:

  • die vorsätzlich oder fahrlässig verursachtet Schäden seitens des Versicherungsnehmers   oder eines Repräsentanten
  • auf einem Kriegsereignis oder deren Ursprung auf innere Unruhen oder einem Erdbeben basieren
  • welche durch atomare bzw. Kernenergie entstehen.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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