Für den Fall eines Schadens im Ausland bietet die Außenversicherung, welche in der Regel ein Teil der Hausratversicherung ist, Schutz.
Schäden am persönlichen Eigentum, welche während des Auslandsurlaubs z.B. durch Einbruch im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung entstehen, werden von der Außenversicherung bezahlt. Der Versicherungsumfang beinhaltet all die Gegenstände, die auch in der eigenen Wohnung oder dem Haus mitversichert sind. Zu beachten ist, dass der Aufenthalt im Ausland maximal 3 Monate beträgt. In der Regel begrenzen die Versicherungsunternehmen die maximale Entschädigung auf 20 % der Deckungsobergrenze. Je nach Versicherungsunternehmen variieren die Hausratversicherungen, sodass unterschiedliche Tarife auch unterschiedliche Haftungen bedeuten.
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