Der Hausrat von Auszubildenden, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, ist über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Wenn der Aufenthaltsort sich jedoch aufgrund der Ausbildung an einen anderen Ort verlagert (z.B. Fortbildung während der Berufsausbildung oder Student im Studentenwohnheim), so bleibt der Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung zeitlich unbegrenzt bestehen, vorausgesetzt der Auszubildende hat noch keinen eigenen Haushalt gegründet.
Diese Außenversicherung schützt mitgeführte Besitztümer. Im Gegensatz zu Auszubildenden und Kindern in der Ausbildung gilt für Erwachsene eine zeitliche Obergrenze von drei Monaten.
Schützen Sie sich und Ihre Kinder und vergleichen Sie noch heute Tarife für eine Hausratversicherung.