Aufräumungskosten

Nach einem Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung nicht nur den Schaden an den versicherten Gegenständen in Form einer Reparatur oder des Ersetzens, sondern übernimmt auch die sogenannten Aufräumungskosten.

Kommt es beispielsweise zu einem Wohnungsbrand übernimmt die Hausratversicherung nicht nur die Kosten für den entstandenen Sachschäden und der Renovierung der Wohnung, sondern auch die Zusatzkosten in Form des Entrümpelns und der Entsorgung des unbrauchbar gewordenen Hausrats. Diese Aufräumungskosten addiert die Versicherung auf den entstandenen Schaden und übernimmt die Kosten bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Aufräumungskosten fallen recht häufig bei Vandalismusschäden an, wenn beispielsweise eine Scheibe eingeworfen wird.

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