Arbeitsgeräte

Im Rahmen der Hausratversicherung sind Arbeitsgeräte, welche sich in nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen befinden, mitversichert.

Ein Beispiel hierfür ist eine Bohrmaschine, welche man sich aus der Firma geliehen hat, nach der Benutzung zu Hause deponiert und diese dann zu Schaden kommt. Tritt dieser Fall ein, so steht die Hausratversicherung für den Schaden ein. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstoffen, da ein letztere nicht mitversichert sind. Darunter fallen z.B. Druckerpapier, Lasertoner, Fliesenkleber etc. auch wenn Sie Eigentum der Firma sind.

Machen Sie noch heute den Tarifcheck und riskieren Sie kein Risiko.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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