Aquarium

Tritt Wasser aus einem Aquarium aus, so ist ein daraus resultierender Schaden in der Regel nicht von der Hausratversicherung abgedeckt, da Aquarienwasser aufgrund der fehlenden Zu- und Ableitungsrohre zum Hauswasseranschluss nicht als Leitungswasser gilt.

Jedoch hat man die Möglichkeit dieses Risiko gegen Zahlung eines Aufschlags in die Police mitaufzunehmen. Vereinbart man diese Klausel, so steht die Hausratversicherung auch für Schäden bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt gerade.

Sollte es zu solch einem Schaden kommen, so deckt die Hausratversicherung lediglich Schäden an den Hausratsgegenständen ab, welche durch den Wasseraustritt des Aquariums entstanden sind. Das Aquarium selbst wird nicht ersetzt, da es als Quelle und Ursache des Wasserschadens gilt. Wer das Aquarium ebenfalls schützen will bedarf einer Glasbruchversicherung.

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Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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