Als Anzeigepflicht in der Hausratversicherung bezeichnet man die Verpflichtung des Versicherungsnehmers sämtliche Risikofaktoren bei Abschluss des Versicherungsverhältnisses anzugeben.
Bereits beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist der Versicherungsnehmer zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Tut er dies nicht, so verletzt er seine Anzeigepflicht und riskiert eine Unterversicherung, Im schlimmsten Fall kann dem Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nachgewiesen werden sodass die Versicherung von der Leistungspflicht befreit wird. Darüber hinaus ist das Versicherungsunternehmen berechtigt das Versicherungsverhältnis binnen eines Monats außerordentlich zu kündigen.
Als Versicherungsnehmer sollte man sich stets vor Augen führen, dass eine Verletzung der Anzeigepflicht eine Gefahrenerhöhung bedeuten kann und man im Schadenfall mit leeren Händen dasteht.
Unser Tarifvergleich hilft Ihnen den optimalen Versicherungsschutz zu finden.