Sachen mit einem Alter von mehr als hundert Jahren, gelten als Antiquität und somit als Wertsache. Als Antiquität gelten beispielsweise altes Spielzeug, antiquarische Bücher, Porzellangeschirr, altes Spielzeug, Puppen, aber auch alte Waffensammlungen, Musikinstrumente, geschichtliche Fundgegenstände etc.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Antiquitäten ab, welche sich in der Wohnung befinden, wobei sie versicherungstechnisch als Wertsache gelten und somit einer bestimmten Entschädigungsgrenze unterliegen. In der Regel liegt diese Grenze bei 20% des Gesamtwertes. Ausgenommen von dieser 20% Grenze sind antike Möbelstücke, das diese als Einrichtungsgegenstände und nicht zu den Wertsachen zählen. Somit können sie die Entschädigungsgrenze der Wertsachen erhöhen.
Selbstverständlich kann man die maximale Entschädigungsgrenze optional gegen eine zusätzliche Beitragszahlung erhöhen und sich somit besser vor möglichen Schäden schützen. Sammlern und Besitzern von vielen Antiquitäten wird dazu geraten neben der Hausratversicherung eine zusätzliche Valorenversicherung abzuschließen um optimalen Schutz zu genießen.
Schützen Sie sich vor finanziellen Schäden und Verlusten und machen Sie noch heute den Tarifvergleich.