Entsteht ein Schaden an einer Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen bzw. einer Sattelitenschüssel, welche sich auf dem Hausdach oder auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befindet, so ist dieser Schaden über die Hausratversicherung abgedeckt.
Die am häufigsten auftretenden Gefahrenquellen für Schäden an den Antennen sind in die Folgen aus Sturm, Gewittern und Hagel. Um einen Sturmschaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen, ist es zwingend notwendig, dass das Wetteramt eine Mindestwindstärke von 8 misst und bestätigt. Ist dies der Fall so spielt es keine Rolle ob der Schaden direkt durch den Sturm verursacht wurde oder indirekt durch andere Gegenstände zu Schaden kam.
In der Hausratversicherung ist darauf zu achten, dass die o.g. Schände nur bei alleiniger Nutzung des Versicherten bezahlt werden. Handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage, welchen von Dritten (Nachbarn oder Hausbewohnern) genutzt wird, so ist das Versicherungsunternehmen von seiner Leistungspflicht befreit. Ebenso haftet die Hausratversicherung nicht für Antennenschäden an Fahrzeugen, hierfür bedarf es einer speziellen Kfz-Kaskoversicherung.
Führen Sie noch heute den Tarifvergleich durch und schützen Sie sich vor möglichen wetterbedingten Schäden.