Anpassung der Versicherungssumme

Zu Anfang eines Versicherungsjahres werden die Versicherungssummen automatisch angepasst. Als Grundlage und Maßstab dient hierfür der amtliche Preisindex für Lebenshaltungskosten, welcher jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Die Idee dahinter ist, dass der versicherte Hausrat stets zum Neuwert versichert ist und man im Fall eines Ersatzanspruches (Beschädigung oder Diebstahl) den vollen Schutz und Ersatz durch die Hausratversicherung genießt.

Mit der Anpassung der Versicherungssummen ist auch eine Anpassung des Versicherungsbeitrags verbunden. Die Versicherungsunternehmen setzen die Versicherten umgehend in Kenntnis. Sollte der Versicherungsnehmer nicht mit der Anpassung des Tarifs einverstanden sein, so kann er binnen eines Monats eine schriftliche Erklärung dazu abgeben und Einspruch einlegen.

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Eine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt nach automatisch zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres gemäß dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes. Dies ist notwendig, damit der Hausrat immer zum Neuwert versichert ist und somit der Ersatz der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in vollem Umfang gewährleistet ist.

Wenn die Versicherungssumme angepasst wird, ist damit immer auch eine Beitragsveränderung verbunden. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung durch eine schriftliche Erklärung die Anpassung aufheben.

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