Allgemein lässt sich sagen, dass der Nachlass auf die zu entrichtende Versicherungsprämie für die Hausratversicherung mit steigendem Einbruchschutz im eigenen Haus sinkt.
Besonders wichtig ist die Aufrüstung der potentiellen Schwachstellen wie der Fenster und der Türen. Dies lässt sich idealerweise mit dem Einbau einer Alarmanlage bewerkstelligen. Ein Großteil der Versicherer belohnt den Einbau mit erheblichen Rabatten der Beiträge, wobei vorausgesetzt wird, dass die verbaute Alarmanlage vom Verband der Sachversicherer anerkannt wird. Es gibt mitunter Versicherungsunternehmen die den Einbau einer Alarmanlage zwingend voraussetzen. In der Regel ist dies der Fall wenn die Versicherungssumme einen bestimmten Betrag (100.000 Euro – 150.000 Euro) übersteigt. Kann der Versicherungsnehmer eine in der Police niedergeschriebene Alarmanlage nicht vorweisen, so ist die Versicherung nicht leistungspflichtig.
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