Abhandenkommen

Sollte einem Versicherungsnehmer eine Sache abhandenkommen und entwendet werden, so wird der Verlust üblicherweise nicht von der Hausratversicherung übernommen, da dies kein versichertes Schadenereignis ist. Geht dem Verlust bzw. dem Diebstahl jedoch ein in der Hausrat versichertes Schadenereignis voraus, so ist auch der damit verbundene Diebstahl mitversichert.

Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Haus gerät in Brand und der Versicherungsnehmer bringt einen wertvollen Perserteppich auf die Straße vor das Haus, damit er nicht vom Feuer zerstört wird. Nun wird dieser Teppich von einer passierenden Person entwendet. Da es sich bei dem Teppich um eine versicherte Sache handelt und man diese retten wollte, sind das Abhandenkommen und der daraus resultierende Schaden über die Hausratversicherung gedeckt.

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